Die Klagen eines Sornhüller und eines Rapperszeller Bürgers gegen die Genehmigungen der Bürgerwindräder wurden abgewiesen.
Der Gemeinde Pollenfeld wurde nahegelegt ihre Klagen aus Gründen der sparsamen Haushaltsführung zurück zu ziehen, da diese ansonsten ebenfalls abgewiesen werden.
Die Klagen gegen den Sofortvollzug der Genehmigungen wurden bereits Anfang September 2016 durch das Verwaltungsgericht abgewiesen.
Am Dienstag den 11.04.2017 führte das Verwaltungsgericht München eine Vor-Ortbesichtigung in Sornhüll durch.
Dabei wurde die Einschätzung des Gerichts bestätigt, dass es sich bei Sornhüll um ein Dorfgebiet handelt.
Im Anschluss fanden die Verhandlungen im Rathaus Pollenfeld statt. Der Sornhüller Bürger hatte bereits am Montag zwei Klagen zurückgezogen.
Nachdem das Gericht andeutete, dass auch die dritte Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, zog er diese ebenso zurück.
Bei den beiden Klagen des Rapperszeller Bürger deutete Richterin Scherl ebenso an dass diese nur geringe Aussicht auf Erfolg hätten.
Dieser wünschte aber eine Entscheidung. Das Gericht teilte gestern Abend mit, dass diese beiden Klagen ebenso abgewiesen wurden.
Als letztes wurde über die drei Klagen der Gemeinde Pollenfeld verhandelt. Auch hier hatte die Richterin Scherl den Bürgermeister Wechsler darauf hingewiesen, dass diese Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben.
Sie merkte an dass die Gemeinde zu sparsamer Haushaltsführung verpflichtet sei, der Streitwert immerhin 60.000 € pro Klage, also insgesamt 180.000 € betrage und die Gemeinde deshalb die Klagen zurücknehmen solle.
Hr. Bürgermeister Wechsler wollte diese Entscheidung aber nicht treffen und so räumte das Gericht der Gemeinde Pollenfeld die Möglichkeit ein, in der nächsten Gemeinderatssitzung nächste Woche einen Beschluss zur Rücknahme der Klagen zu fassen.
Sollten die Klagen nicht zurückgenommen werden, deutete Sie nochmals an, dass diesen abgewiesen werden.
Inzwischen haben die drei Windräder der NEW Bürgerwind Walting bereits mehr als 5 Mio. Kilowattstunden erzeugt.