Vorstand des Energiebündels Eichstätt besichtigt die Standorte der Windräder bei Rapperszell

Der Vorsitzende des Energiebündel Eichstätts Hr. Loderer und der Vorsitzende der Energiegenossenschaft ND-SOB-AIC-EI Hr. Dr. Weber informierten sich bei den Initiatoren Josef Streller, Daniel Bauer und Ferdinand Bauer über die Fortschritte an den Anlagenstandorten bei Rapperszell. Hr. Loderer ist erfreut über die Errichtung von weiteren Windenergieanlagen in Bürgerhand im Landkreis Eichstätt, da so der überregionale Netzausbau stark verringert werden kann.

Eine zusätzliche Herausforderung stellte die Erweiterung des Prospektumfangs durch die im Sommer 2015 verschärfte Prospektpflicht im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes dar.

Nach einer inzwischen mehr als 4-monatigen Prüfung des Emissionsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann voraussichtlich in den nächsten Wochen die finanzielle Beteiligung der Bürger an den Windrädern erfolgen.

 

Das Interesse an den Windenergieanlagen ist groß wie auch der Besuch an den drei Infoveranstaltungen im Dezember 2015 und die bereits eingegangenen Beteiligungsreservierungen gezeigt haben.

Verwundert zeigte sich Bauer, dass die Nachbarkommune Rechtsmittel gegen die Windenergieanlagen eingelegt hat, obwohl in ihrem eigenen Gemeindegebiet seit mehr als 10 Jahren Windenergieanlagen mit gleichem Abstand zur Wohnbebauung stehen. Bei den in Kürze stattfindenden Infoabenden wird über die beantragten Rechtsmittel der Gemeinde Pollenfeld sowie eines einzelnen Bürgers von Sornhüll informiert.

Nach Auskunft von Ferdinand Bauer haben diese Rechtsmittel aber keine aufschiebende Wirkung und die NEW Bürgerwind Walting ist auch nicht unmittelbar betroffen, da sich diese Rechtsmittel gegen die Gemeinde Walting und das Landratsamt Eichstätt richten. Im Rahmen der Bauleitplanung und des Genehmigungsverfahrens wurden in den letzten Jahren alle Hinweise und Einwendungen bereits geprüft und abgearbeitet. Die Genehmigung war nur möglich da u.a. alle gesetzlichen Grenzwerte in Bezug auf Schall und Schatten, sowie naturschutzrechtliche Belange eingehalten werden.

 

Die Mitglieder der NEW Bürgerwind Walting freuen sich darauf, dass bis spätestens zum Jahresende 2016 die drei Bürgerwindanlagen nach einer mehr als 4-jährigen Planungsphase in Betrieb gehen können.