Landratsamt erteilt Genehmigungen für die drei Bürgerwindenergieanlagen bei Rapperszell

Das Landratsamt Eichstätt hat die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die drei  Bürgerwindenergieanlagen bei Rapperszell erteilt.

 

Die Anlagen befinden sich im rechtskräftigen Bebauungsplan "Bürgerwindenergieanlagen westlich von Rapperszell". Bei den nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Anlagen handelt es sich um drei GE 2.75-120. Die Anlagen haben einen Rotordurchmesser von 120 m und eine Gesamthöhe von 199 m.

 

Die Vermessungsarbeiten für die Abholzungsarbeiten und den Wegebau wurden bereits beauftragt und die Rodungsarbeiten werden in Kürze durchgeführt werden.