Gemeinde Walting hält an ursprünglichen Standorten für die drei Windräder fest

In der Sitzung am 22.09.2015 beendete der Waltinger Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren "Granewitzbügel". Ein Scoping Termin im Landratsamt Eichstätt hatte ergeben, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) aus dem Jahr 2014 für die geplanten Bürgerwindenergieanlagen nicht für den Granewitzbügel angewendet werden kann.

 

Dies bedeutet der ursprüngliche Bebauungsplan für die "Bürgerwindenergie-anlagen westlich von Rapperszell" kann wie geplant in der Sitzung im Oktober aufgestellt werden. Damit ist eine Genehmigung der drei Anlagen noch in diesem Jahr möglich.

 

Unsere Bürgerwindenergieanlagen sind damit voraussichtlich eine der ersten Anlagen die nach der neuen 10H-Regelung genehmigt werden können.